Deutschland hat auch attraktive Möglichkeiten eingeführt, um eine visa Arbeit für Informatiker, die keine Staatsangehörigen der EU, des EWR oder der Schweiz sind (sogenannte Drittstaaten). Der Weg, der am besten zu Ihnen passt, hängt von Ihren Qualifikationen und dem Jobangebot ab, das Sie in Deutschland haben.
- EU Blaue Karte: Wenn Sie einen universitär oder tertiär anerkannten Abschluss im Bereich der IT besitzen und ein konkretes Jobangebot in Deutschland haben, können Sie eine EU Blaue Karte erhalten. Es ist wichtig, dass Sie mit Ihrem Job in Deutschland ein bestimmtes Mindesteinkommen erzielen. Auch wenn Sie keinen solchen Abschluss besitzen, können Sie die EU Blaue Karte erhalten, wenn Sie Kenntnisse und Fähigkeiten in einem vergleichbaren Beruf durch mindestens drei Jahre Berufserfahrung in den letzten sieben Jahren erworben haben. Die EU Blaue Karte ist eine besonders beliebte Aufenthaltserlaubnis, die viele Vorteile bietet.
- Arbeitsvisum für Fachkräfte: Eine Aufenthaltserlaubnis für eine qualifizierte Beschäftigung (gemäß § 18a oder § 18b des Aufenthaltsgesetzes - AufenthG) kann für Sie in Betracht kommen, wenn Sie eine anerkannte oder in Deutschland gleichwertige berufliche Ausbildung oder Hochschulbildung im Bereich IT abgeschlossen haben, aber nicht die Anforderungen für die EU Blaue Karte erfüllen.
- Arbeitsvisum für Fachkräfte mit Berufserfahrung: Auch ohne eine formale berufliche Ausbildung oder ein Hochschulstudium können Sie in Deutschland als IT-Spezialist arbeiten, wenn Sie Berufserfahrung im Bereich IT nachweisen können. Weitere Informationen zu diesem Visum finden Sie im Abschnitt „Arbeitsvisum für Fachkräfte mit Berufserfahrung.“