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Unterkunft und Erklärung.

Umzug nach Deutschland: Wir zeigen Ihnen die Schritte, die Sie befolgen müssen, um erfolgreich eine Wohnung oder ein Zimmer in Deutschland zu finden.
7. April 2025 durch
Unterkunft und Erklärung.
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In Deutschland ist das Angebot an qualitativ hochwertigen Mietwohnungen groß, aber die Nachfrage ist ebenfalls hoch, besonders in Großstädten. Wir geben Ihnen Ratschläge und erklären, was Sie vor und nach dem Einzug beachten sollten.

Die erste Unterkunft

Während Sie auf eine Unterkunft in Deutschland warten, können Sie zunächst auch in einer möblierten Wohnung, in einem Hostel, im Hotel oder in einer Jugendherberge wohnen. Allerdings können Sie dort in der Regel keinen Wohnsitz anmelden. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Ihrer Ankunft in Deutschland bei der zuständigen Behörde anmelden müssen (siehe Abschnitt „Einzug“).

Was sind die verschiedenen Wohnformen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich in Deutschland wie zu Hause zu fühlen. Die folgenden Optionen stehen Ihnen zur Verfügung:

Wohnung zur Miete

  • Langzeitunterkunft (drei Monate Kündigungsfrist)
  • in der Regel unmöbliert, nicht immer mit einer Küche ausgestattet

Appartement zur Untermiete

  • vorübergehende Unterkunft für einen vereinbarten Zeitraum
  • am häufigsten möbliert

WG-Appartement

  • Vermietungsdauer und individuelle sowie allgemein flexible Möblierung
  • Wohngemeinschaft mit Mitbewohnern, in der Regel günstiger als allein leben
  • Küche und Badezimmer werden normalerweise geteilt, jeder hat sein eigenes privates Zimmer

Universitätswohnheim (reserviert für Studierende)

  • In der Regel möbliert, relativ günstig
  • Verschiedene und vielfältige Angebote: Einzelapartments, Einzelzimmer mit gemeinsamer Küche und Badezimmern, Eltern-Kind-Apartments
  • Die Residenz besteht in der Regel ausschließlich aus Studierenden, bietet gute Kontaktmöglichkeiten und manchmal auch Freizeitangebote.
  • Es gibt oft Wartelisten; es wird empfohlen, sich frühzeitig über die Universitätswerke (Studierendenwerk) zuständig für die Universität. DasBüro Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)) bietet auch zahlreiche Tipps für die Wohnungssuche an.

Eine Wohngemeinschaft, insbesondere in großen Städten, ist oft eine wirtschaftlichere Option als eine eigene Wohnung zu haben. Da die Suche nach der passenden Unterkunft mehr Zeit in Anspruch nehmen kann als erwartet, stellt eine Ferienwohnung oder eine möblierte Untervermietung ebenfalls eine gute Lösung dar, um in Deutschland in der Anfangszeit unterzukommen. Es ist auch eine gute Möglichkeit, die notwendigen Dokumente für die Wohnungssuche vorzubereiten, wie Gehaltsabrechnungen oder die Eröffnung eines Bankkontos usw.

In den Immobilienanzeigen findet man oft Begriffe wie „2-Zimmer-Wohnung“. Das bedeutet in der Regel, dass die Wohnung über zwei Zimmer verfügt (z. B. ein Schlafzimmer und ein Wohnzimmer) und auch eine Küchenzeile sowie ein separates Badezimmer mit Toilette umfasst. Die gängigen Abkürzungen finden Sie in dieser Datei. PDF.

In Deutschland ist das Angebot an qualitativ hochwertigen Mietwohnungen groß, aber die Nachfrage ist ebenfalls hoch, besonders in Großstädten. Wir geben Ihnen Ratschläge und erklären, was Sie vor und nach dem Einzug beachten sollten.

Die erste Unterkunft

Während Sie auf eine Unterkunft in Deutschland warten, können Sie zunächst auch in einer möblierten Wohnung, in einem Hostel, im Hotel oder in einer Jugendherberge wohnen. Allerdings können Sie dort in der Regel keinen Wohnsitz anmelden. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Ihrer Ankunft in Deutschland bei der zuständigen Behörde anmelden müssen (siehe Abschnitt „Einzug“).

Was sind die verschiedenen Wohnformen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich in Deutschland wie zu Hause zu fühlen. Die folgenden Optionen stehen Ihnen zur Verfügung:

Wohnung zur Miete

  • Langzeitunterkunft (drei Monate Kündigungsfrist)
  • in der Regel unmöbliert, nicht immer mit einer Küche ausgestattet

Appartement zur Untermiete

  • vorübergehende Unterkunft für einen vereinbarten Zeitraum
  • am häufigsten möbliert

WG-Appartement

  • Vermietungsdauer und individuelle sowie allgemein flexible Möblierung
  • Wohngemeinschaft mit Mitbewohnern, in der Regel günstiger als allein leben
  • Küche und Badezimmer werden normalerweise geteilt, jeder hat sein eigenes privates Zimmer

Universitätswohnheim (reserviert für Studierende)

  • In der Regel möbliert, relativ günstig
  • Verschiedene und vielfältige Angebote: Einzelapartments, Einzelzimmer mit gemeinsamer Küche und Badezimmern, Eltern-Kind-Apartments
  • Die Residenz besteht in der Regel ausschließlich aus Studierenden, bietet gute Kontaktmöglichkeiten und manchmal auch Freizeitangebote.
  • Es gibt oft Wartelisten; es wird empfohlen, sich frühzeitig über die Universitätswerke (Studierendenwerk) zuständig für die Universität. DasBüro Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)) bietet auch zahlreiche Tipps für die Wohnungssuche an.

Eine Wohngemeinschaft, insbesondere in großen Städten, ist oft eine wirtschaftlichere Option als eine eigene Wohnung zu haben. Da die Suche nach der passenden Unterkunft mehr Zeit in Anspruch nehmen kann als erwartet, stellt eine Ferienwohnung oder eine möblierte Untervermietung ebenfalls eine gute Lösung dar, um in Deutschland in der Anfangszeit unterzukommen. Es ist auch eine gute Möglichkeit, die notwendigen Dokumente für die Wohnungssuche vorzubereiten, wie Gehaltsabrechnungen oder die Eröffnung eines Bankkontos usw.

In den Immobilienanzeigen findet man oft Begriffe wie „2-Zimmer-Wohnung“. Das bedeutet in der Regel, dass die Wohnung über zwei Zimmer verfügt (z. B. ein Schlafzimmer und ein Wohnzimmer) und auch eine Küchenzeile sowie ein separates Badezimmer mit Toilette umfasst. Die gängigen Abkürzungen finden Sie in dieser Datei. PDF.

Wohnungsbesichtigung

Wenn Sie eingeladen werden, eine Wohnung zu besichtigen, sollten Sie den Zustand der Wohnung überprüfen. Entsprechen die Mietpreise, die Größe und die Anzahl der Zimmer der Immobilienanzeige? Achten Sie auch auf Schimmel, Anschlüsse oder Mängel, zum Beispiel an Fenstern und Türen. Besprechen Sie die Renovierungsbedürfnisse mit dem Eigentümer oder der Eigentümerin und fragen Sie, ob noch Nachbesserungen erforderlich sind.

Bei der Besichtigung einer Wohnung sollten Sie um die Einsichtnahme des Energieausweises bitten, um den Energieverbrauch des Gebäudes einschätzen zu können. Ein Energieausweis ist ein Dokument, das die Energieeffizienz einer Immobilie bescheinigt. Bei einer Besichtigung sind die Eigentümer gesetzlich verpflichtet, Ihnen den Energieausweis zu zeigen.

Nach der Besichtigung der Wohnung wählt der oder die Eigentümer(in) anschließend den oder die zukünftige(n) Mieter(in).

Welche Dokumente benötige ich, um eine Wohnung zu mieten?

Im Allgemeinen benötigen Vermieter Ihre letzten Gehaltsabrechnungen und Ihren Reisepass oder Ihren Aufenthaltstitel (keine Originale, nur Kopien). Viele Vermieter möchten auch einen Nachweis, dass Sie keine Schulden haben. In Deutschland wird oft ein Schufa-Bericht (Schufa-Auskunft) verlangt. Alle Schulden und Einnahmen, das heißt die Bonität, sind dort verzeichnet. Allerdings ist es nur möglich, einen Schufa-Eintrag zu erhalten, wenn man schon lange in Deutschland lebt und ein deutsches Bankkonto hat. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bericht. SchufaWenn Sie direkt aus dem Ausland kommen, gibt es die folgenden optionalen Alternativen: In einigen Fällen reicht eine Referenz Ihrer Bank aus Ihrem Herkunftsland aus. Wenn Sie einen Verwandten in Deutschland haben, könnte dieser möglicherweise für Sie bürgen.

Wenn Sie noch keine Gehaltsabrechnungen haben, verlangen einige Vermieter eine Kopie Ihres Arbeitsvertrags, die ihnen ermöglicht zu beurteilen, ob Sie die Miete regelmäßig zahlen können. Auch hier kann ein informeller Brief des Arbeitgebers, der erneut Ihre Anstellung im Unternehmen bestätigt, hilfreich sein.

Darüber hinaus verlangen viele Vermieter, dass eine Mieterselbstauskunft ausgefüllt wird, die persönliche Informationen wie die familiäre Situation, Kinder oder die berufliche Tätigkeit enthält. Es gibt jedoch auch Fragen, die nicht erlaubt sind und auf die Sie nicht wahrheitsgemäß antworten müssen.

Am besten fragt man vor der Besichtigung der Wohnung, welche Dokumente erforderlich sind.

Vermietungskosten

Der Mietpreis einer Immobilie hängt von der Wohnfläche, der Wohnlage, dem Baujahr und dem Zustand sowie von den Ausstattungen im Gebäude ab (z. B. mit Aufzug, Concierge-Service oder Parkplatz). Die Mieten sind besonders hoch in großen Städten wie München, Frankfurt oder Berlin. Sie können den offiziellen Mietspiegel und den Namen Ihrer Stadt im Internet suchen, um sich über die aktuellen Mietpreise zu informieren.

Wenn Sie eine konkrete Immobilienanzeige lesen, denken Sie daran zu überprüfen, ob der angegebene Preis die Nebenkosten einschließt oder nicht („warm“ = mit Nebenkosten, „kalt“ = ohne Nebenkosten). Um mehr zu erfahren, lesen Sie den Abschnitt „Mietvertrag“.

Mietvertrag

In Deutschland müssen Mietverträge schriftlich abgeschlossen werden. In den meisten Fällen präsentieren die Vermieter Ihnen den Mietvertrag. Lesen Sie dieses wichtige Dokument immer sorgfältig durch!

Im Mietvertrag finden Sie die folgenden wichtigen Punkte:

  • Dauer des Mietvertrags: Es gibt befristete oder unbefristete Mietverträge. Befristete Mietverträge sind jedoch nur im Falle eines vorgesehenen Eigenbedarfs des Vermieters oder bei größeren Umbauarbeiten zulässig. Der Grund für die zeitlich begrenzte Dauer muss im Mietvertrag angegeben werden. Einige Mietverträge enthalten auch eine sogenannte Kündigungsausschlussklausel. Dies ist eine Mindestmietdauer von bis zu vier Jahren, während der Sie den Vertrag nicht kündigen können und umgekehrt kann auch Ihr Vermieter Ihnen nicht kündigen.
  • Kündigungsfrist: Wenn Sie einen unbefristeten Mietvertrag haben, müssen Sie Ihre Kündigung schriftlich drei Monate vor dem geplanten Umzugstermin einreichen. Ihr Vermieter muss ebenfalls die Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten; diese Frist verlängert sich auf sechs oder neun Monate, wenn Sie schon lange in der Wohnung wohnen. Ihr Vermieter kann Ihnen nur dann fristgerecht kündigen, wenn es sich um eine Eigenbedarfskündigung handelt. Eine fristlose Kündigung ist jedoch möglich, wenn Sie den Mietvertrag nicht einhalten (z. B. bei Zahlungsverzug).
  • Miete mit und ohne Nebenkosten: Was die Höhe der Miete betrifft, unterscheidet man zwischen der Miete ohne Nebenkosten (Kaltmiete) und der Miete mit Nebenkosten (Warmmiete). Die Miete ohne Nebenkosten umfasst die Nutzungskosten der Räumlichkeiten pro Monat. Die Miete mit Nebenkosten beinhaltet daher auch Kosten wie Wasser, Heizung, Müllabfuhr und Hausmeisterdienste. Jeden Monat wird die Miete mit Nebenkosten an den Vermieter gezahlt. In den meisten Fällen zahlen Sie eine Vorauszahlung oder eine Pauschale für die Nebenkosten, da man nicht genau weiß, wie viel Sie im Laufe des Jahres verbrauchen werden. Am Ende des Jahres erhalten Sie Ihre genauen Verbrauchswerte in einer Abrechnung und entweder bekommen Sie Geld zurück oder müssen einen Nachzahlungsbetrag leisten. Es lohnt sich also, auf seinen Verbrauch zu achten!
  • Strom und Gas müssen oft separat angegeben werden und sind in der Regel nicht im Mietpreis mit Nebenkosten enthalten. Der Grundversorger Ihres Wohnorts stellt Ihnen auch vor Abschluss des Vertrags vorübergehend Strom und Gas zur Verfügung. Sie müssen ihn jedoch kontaktieren und einen Vertrag abschließen. In einigen Mietverträgen sind die Gaskosten in den Nebenkosten enthalten. Fragen Sie diesbezüglich den Vermieter oder die Vermieterin. Andernfalls bewertet der Anbieter, wie bei den Nebenkosten, Ihren Verbrauch zu Beginn und sendet Ihnen am Ende des Jahres eine genaue Abrechnung Ihres Verbrauchs.
  • Vorsicht: Darüber hinaus kann der Eigentümer oder die Eigentümerin von Ihnen verlangen, eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten ohne Nebenkosten als Garantie bei Vertragsabschluss zu hinterlegen. Nach Ihrem Umzug wird Ihnen dieser Betrag zurückerstattet, es sei denn, Sie haben beispielsweise etwas in der Wohnung beschädigt oder die Miete nicht bezahlt.
  • Mietstufen / indexierte Miete: Neben befristeten und unbefristeten Mietverträgen gibt es in Deutschland weitere Besonderheiten. Zum Beispiel können Mietverträge bereits eine Mieterhöhung enthalten. Bei einer Mietstufe wird genau festgelegt, wann die Miete erhöht wird und um welchen Betrag. Sie kann alle zwölf Monate erhöht werden. Im Gegensatz dazu ist die Indexierung der Miete nicht im Voraus festgelegt. Sie basiert auf der Entwicklung der Lebenshaltungskosten (Strom, Gas, Wasser, Lebensmittel usw.). Wenn die Lebenshaltungskosten steigen, kann der Vermieter auch die Nettomiete ohne Nebenkosten erhöhen. Der Verbraucherpreisindex findet Anwendung, und eine Mieterhöhung ist ebenfalls alle zwölf Monate mit einer schriftlichen Begründung möglich.Mais même pour les contrats de location sans indexation ni échelonnement du loyer, le ou la propriétaire peut augmenter le loyer après avoir justifié la hausse. Il existe toutefois des règlements légaux : l’augmentation du loyer ne doit pas dépasser le loyer de référence local et ne doit pas être supérieure à 15-20 % sur une période de trois ans. Après l’emménagement, une augmentation ne peut avoir lieu qu’au bout de 15 mois.
  • Übergabeprotokoll: Die Erstellung eines Übergabeprotokolls (Übergabeprotokoll) ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird jedoch dringend empfohlen. Dieses kann im Mietvertrag aufgenommen werden; es wird von Ihnen und dem Vermieter oder der Vermieterin bei Ihrem Einzug unterschrieben. Der Zustand der Wohnung beim Einzug wird im Übergabeprotokoll festgehalten, und es wird in diesem Dokument vermerkt, ob bereits kleine Schäden vorhanden sind. Diese Schäden können Ihnen dann beim Auszug nicht in Rechnung gestellt werden. Es ist auch ratsam, beim Einzug Fotos zu machen. Darüber hinaus sollten Sie die Zählerstände (Strom, Wasser, Gas) beim Einzug notieren und fotografieren. Gleichzeitig dürfen Sie keine baulichen Veränderungen in der Wohnung vornehmen, z. B. den Bodenbelag ändern, ohne die Erlaubnis Ihres Vermieters. Kleine Veränderungen und Verschönerungen sind oft nach Absprache möglich.

Benötigen Sie Rat? Die regionalen Mietvereine oder der Mieterschutzbund geben Auskunft über die Rechte und Pflichten im Mietrecht, wie zum Beispiel den Mietvertrag, Mieterhöhungen oder sogar Kündigungen. Nach einer ersten kostenlosen Beratung ist eine kostengünstige Mitgliedschaft erforderlich, um von einer umfassenderen rechtlichen Unterstützung durch den Mietverein oder den Mieterschutzbund zu profitieren. Die Verbraucherzentrale, eine gemeinnützige Organisation, kann Ihnen ebenfalls kostengünstig Rat geben.

Sie finden weitere Informationen auf der Website von der Mieterschutzverein (Mieterschutzbund) oder von der Verbraucherschutzverein (Verbraucherzentrale).

Teilungserklärung und Abfalltrennung

Die Hausordnung kann Teil des Mietvertrags sein und soll das Zusammenleben in einem Gebäude mit mehreren Wohnungen regeln. Bitte respektieren Sie die Regeln und Verpflichtungen, um Konflikte im Gebäude zu vermeiden und eine Kündigung nicht zu riskieren. Zum Beispiel kann es verboten sein, im Gebäude und somit auch in Ihrer Wohnung zu rauchen.

Im Allgemeinen enthält eine Teilungserklärung die folgenden Punkte:

  • Ruhezeiten: In Deutschland ist zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens Ruhe Pflicht. Sie sollten zu dieser Zeit also nicht zu laut sein. Wenn Sie nächtliche Feiern planen, informieren Sie bitte im Voraus Ihre Nachbarn, um sie darauf vorzubereiten.
  • Belüften/Heizen: Viele Wohnungseigentümerverordnungen schreiben vor, wie man angemessen lüften und heizen kann, um Schimmel zu vermeiden.
  • Nutzung der Gemeinschaftsräume: Für Waschküchen, Fahrradkeller oder gemeinsam genutzte Gartenflächen kann der Eigentümer bestimmte Einschränkungen auferlegen. Es ist somit möglich, genau festzulegen, wo Wäsche getrocknet werden darf oder welche Gartenmöbel aufgestellt werden können.
  • Haustiere: Die Haltung von kleinen Tieren (Hamster, Kaninchen, Wellensittiche usw.) ist grundsätzlich immer erlaubt und erfordert keine besondere Genehmigung. Für größere Tiere, wie Hunde und Katzen, benötigen Sie jedoch in der Regel die Erlaubnis Ihres Vermieters. Überprüfen Sie dies in Ihrem Mietvertrag.
  • Abfalltrennung: Die ordnungsgemäße Abfalltrennung ist in Deutschland Pflicht und dient dem Umweltschutz. Sie müssen Ihren Abfall in den dafür vorgesehenen Behälter werfen. Andernfalls kann Ihr Vermieter Ihnen eine Abmahnung erteilen oder Ihnen sogar kündigen. Tatsächlich müssen Vermieter höhere Gebühren für die Müllabfuhr zahlen, wenn die Abfälle falsch getrennt werden. Im Abschnitt „Nützliche Kenntnisse für den Alltag“ erfahren Sie mehr über die Abfalltrennung in Deutschland.

Besuch und Familienzusammenführung

Wenn eine Besucherin oder ein Besucher länger als sechs aufeinanderfolgende Wochen bei Ihnen wohnt, müssen Sie sich mit Ihrem Vermieter einigen. Um Ihre Wohnung unterzuvermieten, müssen Sie immer die Erlaubnis des Vermieters oder der Vermieterin einholen. Ebenso kann ein dauerhafter Besuch zu einer Erhöhung der Miete und der Nebenkosten führen.

Wenn Sie planen, Ihre Familie nach Deutschland zu holen, sollten Sie dies auch mit Ihrem Vermieter besprechen. Wenn Ihr Haushalt wächst, können die Nebenkosten steigen. Die Wohnung darf auch nicht als überfüllt angesehen werden. Jede Person sollte über etwa acht bis zehn Quadratmeter Wohnfläche verfügen, und sechs Quadratmeter für Kinder unter sechs Jahren.

Umzug

  • Erklärung beim Einwohnermeldeamt (Meldebehörde): Jede Person, die in Deutschland lebt, muss angemeldet werden. Diese Anmeldung muss spätestens zwei Wochen nach Ihrem Einzug beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes erfolgen. Zu diesem Zweck benötigen Sie einen gültigen Personalausweis. Wenn Sie in einer Mietwohnung wohnen, müssen Sie außerdem eine ausgefüllte Bestätigung des Vermieters (Wohnungsgeberbescheinigung) vorlegen. Dies ist ein Dokument, in dem der Vermieter das Datum und den Ort Ihres Einzugs bestätigt. In der Regel finden Sie das Formular und die Adresse des zuständigen Einwohnermeldeamts auf der Website der Stadt, in die Sie ziehen. Termine müssen oft online vereinbart werden.
  • Einen Vertrag über die Lieferung von Energie und Wasser abschließen: Wenn Strom, Warmwasser oder Heizgas nicht in den Nebenkosten enthalten sind, müssen Sie selbst einen Anbieter finden und einen Vertrag mit ihm abschließen. Aber keine Sorge: Am ersten Tag Ihres Einzugs werden Sie nicht ohne alles dastehen. In einer neuen Wohnung erhalten Sie automatisch Strom, Wasser und Gas vom örtlichen Grundversorger zu dessen Bedingungen. Sie können nach Ihrem Einzug einen Anbieter suchen und zu diesem Zweck kostenlose Vergleichsseiten im Internet konsultieren. Die Kündigungsfrist beim Grundversorger beträgt zwei Wochen.
  • Ein Abonnement für Telefon, Internet und Fernsehen (über Kabel) abschließen: Es gibt mehrere Anbieter in Deutschland. Es lohnt sich, diese zu vergleichen: Online-Portale können Ihnen dabei helfen. Ein Tipp: Die Installation von Telefon, Fernsehen und Internetverbindung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Sofern möglich, ist es daher ratsam, sich vor dem Umzug mit einem geeigneten Anbieter in Verbindung zu setzen.
  • Rundfunkbeitrag: In Deutschland sind Sie verpflichtet, einen Beitrag (ca. 18 Euro pro Monat) für Radio, Fernsehen und Internet an die öffentlich-rechtliche Einrichtung zu zahlen, die für die Erhebung zuständig ist. Rundfunkgebühr „Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio“. Diese Steuer wird als GEZ-Gebühr (GEZ) bezeichnet. Alle Bewohner des Gebäudes müssen sich individuell anmelden. Die Gebühr wird jedoch pro Wohnung berechnet, unabhängig von der Anzahl der Personen. Wenn Ihr Mitbewohner oder Partner die Gebühr bereits bezahlt, können Sie bei Ihrer Anmeldung dessen Beitragsnummer angeben und die Kosten untereinander aufteilen. Sie müssen die Gebühr auch zahlen, wenn Sie die Angebote nicht nutzen oder keinen Fernseher haben. Sie dient der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Nach Ihrem Einzug erhalten Sie einen Brief von der Stelle, die für die Erhebung der Rundfunkgebühren zuständig ist, in dem Sie eine Anmeldeerklärung finden. Sie finden hier weitere Informationen zur Registrierung. Es ist auch möglich, die Sprachwahl unten auf der Seite zu ändern. Blinde oder hörgeschädigte Personen können einen Rabatt beantragen. Bestimmte Kategorien von Personen mit geringem Einkommen können beantragen, dass sie von der Zahlung der Gebühr befreit.

Unterstützung finden

Eine Wohnung zu finden ist nicht immer einfach! Wenn Sie Hilfe benötigen, können Sie sich beispielsweise an eine Migrationsberatungsstelle für Erwachsene (MBE) in Ihrer Nähe wenden. Dort finden Sie auch Unterstützung bei anderen Fragen wie dem Deutschlernen oder Gesundheitsfragen. Es gibt auch eine Anwendung MBE die Online-Beratungen anbietet.

Darüber hinaus gibt es in vielen deutschen Städten Welcome Center, von denen einige auch Beratung bei der Wohnungssuche anbieten. Das Goethe-Institut verfügt ebenfalls über „Willkommenscoaches“ an bestimmten Orten in Deutschland. Sie organisieren in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern Veranstaltungen zu Themen wie Wohnen, Arbeit oder Gesundheit.