Mit der Chancenkarte (nach § 20a des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG) verbessern Sie Ihre Chancen, Kontakte zu deutschen Arbeitgebern zu knüpfen und eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland zu finden.
Um herauszufinden, ob Sie ein Visum zur Einreise mit einer Chancenkarte beantragen müssen, sehen Sie bitte im Abschnitt „Wer benötigt ein Visum?“ nach.
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um eine Chancenkarte zu erhalten?
Wenn Sie aus einem Land außerhalb der EU/des EWR oder der Schweiz kommen und eine Chancenkarte gemäß § 20a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) beantragen möchten, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Option 1: Sie verfügen über eine ausländische berufliche oder akademische Qualifikation, die in Deutschland vollständig anerkannt ist. Alternativ haben Sie Ihren Hochschul- oder Berufsabschluss in Deutschland erworben.
Conseil
Wenn Sie Ihren Hochschul- oder Berufsabschluss in Deutschland erworben haben, können Sie direkt eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche gemäß § 20 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) beantragen. Dies verschafft Ihnen mehr Zeit für die Suche (18 Monate statt eines Jahres) und ermöglicht es Ihnen, während dieses Zeitraums uneingeschränkt zu arbeiten. Weitere Informationen finden Sie in den Abschnitten „Perspektiven nach dem Studium“ und „Perspektiven nach der Berufsausbildung“.
Option 2: Sie erzielen mindestens sechs Punkte im Punktesystem und müssen auch die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Sie haben eine Berufsausbildung oder Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen. Es ist wichtig, dass dieser Abschluss vom Staat des Landes anerkannt ist, in dem er erworben wurde. Für berufliche Qualifikationen ist es außerdem erforderlich, dass die Ausbildung mindestens zwei Jahre dauert. Als Nachweis für den Visumantrag benötigen Sie die positive Bestätigung (positive Auskunft) dieses Abschlusses, die online angefordert werden kann bei. Das Zentralamt für Ausländisches Bildungswesen (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen - ZAB).
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Wenn Sie eine Ausbildung der Kategorie A bei einer Auslandshandelskammer (AHK) abgeschlossen haben, die den Anforderungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) hinsichtlich der beruflichen Ausbildung entspricht, kann diese ebenfalls geeignet sein. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Auslandshandelskammer, bei der Sie Ihre Qualifikation erworben haben. Allgemeine Informationen finden Sie unter. l'Institut fédéral de formation professionnelle (Bundesinstitut für Berufsbildung).
- Nachweis der Sprachkenntnisse: Sie verfügen über Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder über Englischkenntnisse mindestens auf Niveau B2 (GER).
Garantie des frais de subsistance :
Ihr Aufenthalt in Deutschland zur Jobsuche muss sowohl für Option 1 als auch für Option 2 finanziell abgesichert sein. Im Rahmen des Visumantrags können Sie dies nachweisen, indem Sie ein Sperrkonto eröffnen (in der Regel mindestens 1.091 Euro netto pro Monat, Betrag gültig für 2025) oder eine Verpflichtungserklärung vorlegen.
Wie funktioniert das Punktesystem für die Chancenkarte?
Das Punktesystem gilt nur für Option 2, d.h. wenn Sie keine deutsche Ausbildungsqualifikation oder die vollständige Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation vorweisen können. Für Ihren Visumantrag zur „Chancenkarte“ müssen Sie auch eine formelle Qualifikation und die erforderlichen Sprachkenntnisse vorlegen. Sie können Punkte für die folgenden Kriterien sammeln:
- Anerkennung der Qualifikation: Wenn Sie bereits das Verfahren zur Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation beantragt haben und eine teilweise Anerkennung als Ergebnis erzielt wurde, erhalten Sie vier Punkte. Diese vier Punkte werden auch vergeben, wenn im Fall eines reglementierten Berufs noch Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind, um die Zulassung zur Ausübung des Berufs zu erhalten.
- Qualifikation in einem Mangelberuf: Wenn Ihre formelle Qualifikation zu einem Mangelberuf gehört, erhalten Sie einen Punkt. Um herauszufinden, welche Berufe als Mangelberufe gelten, konsultieren Sie die Liste der Mangelberufe.
- Berufserfahrung: Sie erhalten auch Punkte für Ihre berufliche Erfahrung in Bezug auf Ihre formelle Qualifikation, die nach Ihrem Abschluss erworben wurde. Wenn Sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in den letzten fünf Jahren nachweisen können, erhalten Sie zwei Punkte. Wenn Sie mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in den letzten sieben Jahren haben, erhalten Sie sogar drei Punkte.
- Sprachkenntnisse: Wenn Ihre Deutschkenntnisse über dem Niveau A1 (GER) liegen, können Sie Punkte erhalten. Deutschkenntnisse auf Niveau A2 werden mit einem Punkt bewertet, auf Niveau B1 mit zwei Punkten und auf Niveau B2 oder höher mit drei Punkten. Ein zusätzlicher Punkt wird auch für Englischkenntnisse mindestens auf Niveau C1 oder wenn Englisch Ihre Muttersprache ist, vergeben.
- Alter: Sie erhalten auch Punkte, wenn Sie ein bestimmtes Alter haben. Personen, die nicht älter als 35 Jahre sind, erhalten bis zum genauen Datum ihres 35. Geburtstags zwei Punkte. Alle, die zwischen 35 und 40 Jahre alt sind, erhalten einen Punkt.
- Voraufenthalt in Deutschland: Haben Sie bereits in Deutschland gelebt? Wenn Sie nachweisen können, dass Sie in den letzten fünf Jahren mindestens sechs Monate lang legal und ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben, erhalten Sie einen Punkt. Dies umfasst zum Beispiel Aufenthalte für Studium, Sprachkurse oder Beschäftigung. Rein touristische Aufenthalte oder Besuchsaufenthalte sind ausgeschlossen. Als Nachweis können Sie Kopien alter Reisepässe sowie die darin enthaltenen Visa und Einreisestempel vorlegen.
- Potenzial des Ehepartners/der Lebenspartnerin als qualifizierte/r Arbeitnehmer/in: Sind Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft und möchten mit Ihrem Ehepartner/Ihrer Ehepartnerin mit der Chancenkarte nach Deutschland einwandern? Wenn Ihr Partner/Ihre Partnerin bereits die Voraussetzungen für den Erhalt der Chancenkarte erfüllt, erhalten Sie einen Punkt im Punktesystem. Er/sie kann auch den Self-Check: Chancenkarte durchführen.
Bitte beachten Sie, dass alle Informationen, die Sie zu den oben genannten Kategorien angeben, durch entsprechende Nachweise und/oder Zertifikate für den Visumantrag belegt werden müssen.