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EU Blue Card

Haben Sie einen Hochschulabschluss erworben und einen Job in Deutschland gefunden? Erfahren Sie hier, welche Anforderungen Sie erfüllen müssen, um die EU-Blaue Karte zu erhalten.
26. März 2025 durch
EU Blue Card
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Die EU-Blaue Karte (§ 18g des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG) ist eine besondere Aufenthaltserlaubnis für Hochschulabsolventen aus dem Ausland oder Personen mit einer gleichwertigen Qualifikation, die eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland aufnehmen möchten. Sie können in der Rubrik „Wer benötigt ein Visum?“ nachlesen, ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen.

Was sind die Anforderungen für den Erhalt einer EU-Blauen Karte?  

  • Sie haben einen deutschen Hochschulabschluss oder einen ausländischen Hochschulabschluss, der einem deutschen Hochschulabschluss gleichwertig ist. Haben Sie keinen traditionellen Hochschulabschluss? In diesem Fall müssen Sie eine andere tertiäre Qualifikation mit einer Mindestdauer von drei Jahren vorlegen, um die EU-Blaue Karte zu erhalten. In Deutschland muss diese Qualifikation mindestens dem Niveau 6 der Internationalen Klassifikation der Bildung (ISCED 2011) oder dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens entsprechen. Beispiele hierfür sind weiterführende Bildungsabschlüsse wie der „Meister“ und berufliche Diplome in bildungsbezogenen Bereichen. Informationen zur Gleichwertigkeit und Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse finden Sie im Abschnitt „Anerkennung ausländischer Qualifikationen“.
  • Sie haben ein konkretes Arbeitsplatzangebot von einem Unternehmen in Deutschland. Für dieses Arbeitsplatzangebot gelten folgende Bedingungen:
    • Die Dauer der Beschäftigung muss mindestens sechs Monate betragen.
    • Die Stelle muss Ihrer Qualifikation (Hochschulabschluss) entsprechen. Falls für den Beruf eine berufliche Zulassung erforderlich ist (bei reglementierten Berufen), muss diese zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung entweder bereits vorliegen oder zugesagt sein.
    • Der Arbeitsplatz in Deutschland muss ein Bruttojahresgehalt von mindestens 48.300 Euro (im Jahr 2025) ermöglichen.
  • Wenn Sie in Engpassberufen arbeiten, können Sie die EU-Blaue Karte auch mit einem niedrigeren Bruttojahresgehalt als mindestens 43.759,80 Euro (im Jahr 2025) erhalten, sofern die Bundesagentur für Arbeit (BA) Ihrer Beschäftigung zugestimmt hat. Das Bundesministerium des Innern (BMI) veröffentlicht die Gehaltsschwellen für jedes Jahr. In Deutschland gelten folgende Berufsgruppen als Engpassberufe:  
    • Manager im Bereich der Herstellung von Gütern, Bergbau, Bauwesen und Logistik.
    • Führungskräfte in der Herstellung von Gütern, im Bergbau, im Bauwesen und in der Logistik.
    • Führungskräfte für die Bereitstellung spezialisierter Dienstleistungen wie beispielsweise Kinderbetreuung, Gesundheitswesen oder Bildung.
    • Fachkräfte mit einem Hochschulabschluss in den MINT-Fächern (Wissenschaft, Technologie, Ingenieurwesen und Mathematik).
    • Fachkräfte mit einem Hochschulabschluss in Architektur, Stadtplanung und Verkehrsplanung.
    • Ärzte .
    • Tierärzte
    • Zahnärzte
    • Apotheker
    • Fachkräfte in der Krankenpflege und Geburtshilfe mit einem Hochschulabschluss oder einer gleichwertigen Qualifikation.
    • Lehrer und Erzieher im schulischen und außerschulischen Bereich.  

Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht der Engpassberufe für die EU-Blaue Karte.

Ausnahmefall: Die EU-Blaue Karte für IT-Fachkräfte ohne formale Qualifikationen.

Sie sind IT-Fachkraft oder Führungskraft im IT-Bereich ohne formalen Abschluss und möchten in Ihrem Beruf in Deutschland arbeiten? Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen dennoch eine EU-Blaue Karte ausgestellt werden.

  • Sie müssen ein konkretes Arbeitsplatzangebot als IT-Fachkraft in Deutschland vorlegen. Die Dauer der Beschäftigung muss mindestens sechs Monate betragen.
  • Mit der Stelle in Deutschland müssen Sie ein Bruttojahresgehalt von mindestens 43.759,80 Euro (im Jahr 2025) verdienen.
  • Sie müssen in den letzten sieben Jahren mindestens drei Jahre Berufserfahrung im IT-Bereich erworben haben. Diese Berufserfahrung muss dem Hochschulniveau entsprechen und für die Ausübung der Tätigkeit in Deutschland wesentlich sein.

Erfüllen Sie die genannten Anforderungen? Wenn ja, haben Sie Anspruch auf die Ausstellung einer EU-Blauen Karte gemäß § 18g des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Informieren Sie sich über den Visums- und Einreiseprozess.