Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung des Visums zum Arbeiten für Berufserfahrene erfüllt werden?
- Qualifikation: Sie besitzen einen Berufs- oder Hochschulabschluss, der im Land, in dem er erworben wurde, staatlich anerkannt ist. Für den Berufsabschluss ist es wichtig, dass dieser eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfordert. Als Nachweis für den Visumantrag benötigen Sie die positive Auskunft zu diesem Abschluss, den Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) online beantragen können. Handelt es sich um einen Hochschulabschluss, können Sie die Bestätigung über die staatliche Anerkennung in dem Staat, in dem er erworben wurde, ebenfalls bei der ZAB beantragen. Alternativ können Sie auf die positive Bewertung des Abschlusses in der anabin-Datenbank zurückgreifen. l’Office central de l’éducation à l’étranger (ZAB). S’il s’agit d’un diplôme universitaire, vous pouvez également demander à l’Office central de l’éducation à l’étranger la confirmation de la reconnaissance par l’État dans lequel il a été obtenu. Vous pouvez également vous référer à l'évaluation positive du diplôme dans la base de données anabin.
- Berufserfahrung: Sie können mindestens zwei Jahre qualifizierte Berufserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen. Ihre Berufserfahrung muss Sie für die Beschäftigung, die Sie in Deutschland ausüben möchten, ausreichend befähigen. Das heißt, sie muss in einem inhaltlichen Zusammenhang zu dem Beruf stehen, den Sie in Deutschland ausüben möchten.
- Arbeitsplatzangebot: Ihnen liegt ein konkretes Jobangebot in einem nicht-reglementierten Beruf in Deutschland vor. Im Gegensatz zu reglementierten Berufen sind nicht-reglementierte solche Berufe, deren Ausübung nicht gesetzlich geschützt sind. Die meisten Ausbildungsberufe in Deutschland sind nicht reglementiert. Welche Berufe reglementiert sind, finden Sie hier bei der Bundesagentur für Arbeit (BA). Das Arbeitsplatzangebot können Sie anhand eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitgeber in Deutschland nachweisen. Zudem muss im Visumverfahren in der Regel die vom Arbeitgeber ausgefüllte „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ eingereicht werden. l’Agence fédérale pour l’emploi (BA). Vous pouvez prouver l’offre d’emploi en présentant un contrat de travail conclu avec un employeur en Allemagne. Par ailleurs, la « Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis » (déclaration sur l’emploi) remplie par l’employeur doit généralement être remise dans le cadre de la procédure de visa.
- Mindestgehalt: Ihre potenzielle Stelle in Deutschland sichert Ihnen ein Bruttojahresgehalt von mindestens 43.470 Euro (im Jahr 2025) zu. Angaben zum künftigen Gehalt sollten aus dem Arbeitsvertrag hervorgehen. Alternativ reicht es, wenn Ihr Arbeitgeber tarifgebunden ist und Sie entsprechend des Tarifvertrags bezahlt. Wenn Sie jedoch älter als 45 Jahre sind, müssen Sie mit der angestrebten Tätigkeit in Deutschland ein Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 53.130 Euro (im Jahr 2025) erreichen oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen.
- Zustimmung zur Beschäftigung: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat Ihrer Beschäftigung zugestimmt. Dabei prüft die BA, ob Ihre Beschäftigungsbedingungen (Gehalt, Arbeitszeit) mit denen von inländischen Beschäftigten vergleichbar sind. In der Regel wird die BA-Zustimmung im Visumverfahren von der Visastelle eingeholt; Sie müssen hier nichts tun. Dafür benötigt die BA das Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“. Das muss Ihr Arbeitgeber ausfüllen. Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis ».
Welche Perspektiven bietet das Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene?
Solange Ihr Arbeitsverhältnis besteht und Ihr Lebensunterhalt gesichert ist, kann Ihre Aufenthaltserlaubnis in der Regel verlängert werden. Nach fünf Jahren in Deutschland kann Ihnen eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Dabei gelten die allgemeinen Bestimmungen nach § 9 AufenthG . l'article 9 de la loi sur le séjour des étrangers - AufenthG s'appliquent.
Sie möchten gemeinsam mit Ihrer Familie in Deutschland leben? Mit dieser Aufenthaltserlaubnis ist das möglich. Was Sie dabei beachten müssen, und welche Voraussetzungen gelten, können Sie in der Rubrik „Mit der Familie in Deutschland“ leben nachlesen.