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Visa and entry procedure

Der Visumantragsprozess umfasst mehrere Schritte. Um es Ihnen zu erleichtern, stellen wir Ihnen einen Überblick über den gesamten Ablauf zur Verfügung.
5. April 2025 durch
Visa and entry procedure
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Der Visumantrag erfolgt in mehreren Schritten. Um Ihnen die Aufgabe zu erleichtern, geben wir Ihnen einen Überblick über den gesamten Ablauf des Verfahrens.

Schritt 1: Überprüfung der erforderlichen Bedingungen.

Bevor Sie einen Visumantrag stellen, müssen Sie überprüfen, ob Sie die grundlegenden Anforderungen für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis erfüllen (Artikel 5, Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes - AufenthG):

  • Nachweis finanzieller Mittel: Während des Visumverfahrens müssen Sie nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich selbst zu unterstützen. Dies kann auf verschiedene Weise erfolgen: Je nach Grund Ihres Aufenthalts in Deutschland können Sie Nachweise wie Ihr zukünftiges Gehalt, eine Sponsorenbescheinigung oder ein Sperrkonto mit einem erforderlichen Mindestbetrag vorlegen.
  • Nachweis der Identität und Nationalität: Sie müssen nachweisen, dass Ihre Identität und Nationalität nicht in Frage stehen. In der Regel wird dieses Erfordernis erfüllt, indem Sie einen gültigen Reisepass bei der Beantragung des Visums vorlegen. 
  • Keine Gründe für eine Ausweisung: Es darf keinen Grund für Ihre Ausweisung geben. Dies beinhaltet die Überprüfung, ob nach Ihrem Eintritt in Deutschland eine potenzielle Bedrohung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen könnte. Die Informationen, die Sie während der Sicherheitsüberprüfung und im Visumantrag bereitgestellt haben, können beispielsweise auf Gründe für eine Ausweisung hinweisen. 
  • Passanforderung: Als Staatsangehöriger eines Drittlandes können Sie Deutschland in der Regel nur betreten, wenn Sie einen gültigen Reisepass oder einen anerkannten Reisepassersatz besitzen. Die zuständige deutsche Vertretung im Ausland wird Sie über die Anforderungen an die Gültigkeit des Reisepasses informieren. 

Zusätzlich zu den obligatorischen Anforderungen für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis müssen Sie sich auch über die spezifischen Anforderungen informieren, die für Ihren konkreten Einreise- und Aufenthaltsgrund gelten, je nachdem, ob Sie in Deutschland arbeiten, studieren oder eine Berufsausbildung absolvieren möchten. Die erforderlichen Bedingungen für die Einreise nach Deutschland finden Sie im Abschnitt "Verschiedene Arten von Visa." 

Schritt 2: Vereinbaren Sie einen Termin mit der deutschen Botschaft oder dem Konsulat

Wenn Sie alle Voraussetzungen für den Erhalt eines Visums erfüllen, müssen Sie die erforderlichen Dokumente für den Visumantrag vorbereiten. Die Liste der benötigten Dokumente finden Sie in der Regel auf der Website der deutschen Botschaft oder des Konsulats in Ihrem Wohnsitzland. Gleichzeitig sollten Sie auch einen Termin vereinbaren, um Ihren Visumantrag einzureichen.


Unsere Weltkarte zeigt Ihnen, welche deutsche Botschaft oder welches Konsulat Sie für Ihren Visumantrag kontaktieren sollten.

Schritt 3: Visumantrag im Aufenthaltsland

Sie müssen Ihren Visumantrag bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Land einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie ein Visum beantragen müssen, das dem Zweck Ihres Aufenthalts in Deutschland entspricht. Wenn Sie beispielsweise nach Deutschland kommen möchten, um zu arbeiten, ist ein Arbeitsvisum erforderlich. Nur so können Sie nach Ablauf Ihres Visums eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalten.

Für den Visumantrag benötigen Sie das entsprechende Visumantragsformular.

Die Gebühr für ein Einreisevisum nach Deutschland beträgt 75 Euro für alle Visaarten, die für längerfristige Aufenthalte ausgestellt werden. Diese Gebühr kann in der Regel bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in der Landeswährung bezahlt werden. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr nicht erstattet wird, wenn der Visumantrag abgelehnt wird.