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Ehegattennachzug zu Nicht-EU-Bürger

Leben Sie gemeinsam mit Ihrer Familie in Deutschland! Informieren Sie sich hier, was sie beim Ehegattennachzug außerhalb der EU beachten müssen.
19. Mai 2025 durch
Ehegattennachzug zu Nicht-EU-Bürger
GerAfrik

Staatsangehörige aus Ländern außerhalb eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz können zusammen mit ihren Familienangehörigen nach Deutschland ziehen. Welche Bestimmungen gelten, hängt von der Staatsangehörigkeit der nachziehenden Familienangehörigen ab.  

Nachziehender Partner ist Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaats der EU, des EWR oder der Schweiz  

Wenn Sie aus einem Staat außerhalb der EU / EWR kommen und Ihr nachziehender Ehepartner selbst Staatsangehöriger eines EU-, EWR-Landes ist, genießt er oder sie das Freizügigkeitsrecht. Das heißt, der nachziehende Familienangehörige kann ohne Einschränkungen in Deutschland leben und arbeiten. Für die Einreise benötigt er oder sie lediglich einen Personalausweis.  

Nachziehender Partner ist Staatsangehöriger eines Staates außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz  

Auch wenn Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin aus einem Drittstaat kommt, können Sie sich auf eine gemeinsame Zukunft in Deutschland freuen. Für den Ehegattennachzug zu Fachkräften aus Drittstaaten müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:  

  • Aufenthaltstitel: Sie haben als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis oder eine Blaue Karte EU für Deutschland.
  • Krankenversicherung & Geld: Sie verfügen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz und finanzielle Mittel, um für Ihre Familie zu sorgen. Kommen Sie aus einem anderen EU-Land mit der Blauen Karte EU und möchten Sie langfristig in Deutschland mit Ihren Familienangehörigen leben, müssen Sie lediglich den Krankenversicherungsschutz für Sie und Ihre Familie nachweisen.  
  • Volljährigkeit: Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin ist volljährig, also mindestens 18 Jahre alt.  

Für den Nachzug zu einer Fachkraft mit gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland sind keine Deutschkenntnisse nachzuweisen. Um sich in Deutschland wohlzufühlen und sich im Alltag zurechtzufinden, sollten sich ihre Familienmitglieder dennoch eigenständig auf Deutsch verständigen können. Ihre Familie wird sich in Deutschland bestimmt am wohlsten fühlen, wenn alle etwas Deutsch sprechen. Wie dies gelingen kann, erklären wir Ihnen in der Rubrik „Deutsch lernen“.  

Nachzug bei eingetragener Lebenspartnerschaft  

Auch nicht verheiratete Lebenspartner können von der Möglichkeit des Familiennachzugs Gebrauch machen, wenn sie die notwendigen Voraussetzungen für den Ehegattennachzug erfüllen. Dabei ist es wichtig, dass die nach ausländischem Recht geschlossene Lebenspartnerschaft im Wesentlichen, denen bis 2018 in Deutschland möglichen Lebenspartnerschaften entspricht. Dazu gehört grundsätzlich:  

  • dass diese Lebenspartnerschaft im jeweiligen Staat registriert ist, also eine Beurkundung der Partnerschaftserklärungen in amtlichen Akten oder Registern besteht  
  • und dass sich aus der Partnerschaft Rechtswirkungen und -pflichten ergeben.  

Gleiches gilt für Lebenspartnerschaften zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts oder von denen mindestens eine Person weder dem weiblichen oder männlichen Geschlecht angehört.