Zum Inhalt springen

Visum zum Studieren

Deutschland zieht aufgrund der großen Auswahl an Studienprogrammen und der niedrigen Gebühren jedes Jahr viele internationale Studierende an. Hier finden Sie Informationen zur Beantragung eines Studierendenvisums.
19. Mai 2025 durch
Visum zum Studieren
GerAfrik

Sie möchten in Deutschland studieren? Ein Studium in Deutschland eröffnet viele attraktive Möglichkeiten. Es gibt viele internationale Studienprogramme und die Gebühren sind gering. Hierzu können Sie ein Visum zum Zweck des Studiums in Deutschland erhalten. Die Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG umfasst auch studienvorbereitende Maßnahmen, wie zum Beispiel Sprachkurse oder den Besuch eines Studienkollegs oder einer ähnlichen Einrichtung sowie ein Promotionsstudium als Vollzeitstudienprogramm an einer deutschen Hochschule.  

Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik „Wer benötigt ein Visum?“.  

Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung des Visums zum Studieren erfüllt werden?  

  • Sie haben eine Zulassung an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland. Wie Sie sich für ein Hochschulstudium in Deutschland bewerben, erfahren Sie in der Rubrik „Studium“.  
  • Ihr Lebensunterhalt ist für die Dauer des Studiums gesichert. Dies können Sie in Form eines Sperrkontos (mind. 11.904 Euro im Jahr 2025), Stipendiums oder einer Verpflichtungserklärung nachweisen.  
  • Für manche Studiengänge sind bestimmte Sprachkenntnisse nachzuweisen, in der Regel das Sprachniveau B2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Diese sind gegenüber der deutschen Botschaft beziehungsweise dem Konsulat nachzuweisen.  

Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen? Dann informieren Sie sich über den Ablauf des Visum- und Einreiseprozesses.  

Welche Perspektiven bietet das Visum zum Studieren?  

Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums wird in der Regel bei Ersterteilung für zwei Jahre erteilt. Wenn Sie innerhalb dieser Zeit noch keinen Studienabschluss erreicht haben, kann die Aufenthaltserlaubnis auf Antrag um weitere zwei Jahre verlängert werden.  

Sie dürfen während Ihres Studiums bis zu 140 volle oder 280 halbe Arbeitstage im Jahr bzw. bis zu 20 Stunden pro Woche einer Beschäftigung nachgehen. Studentische Nebentätigkeiten können zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden.  

Nach dem Studienabschluss in Deutschland bleiben  

Nach erfolgreichem Studienabschluss können Sie für den weiteren Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis wird für bis zu 18 Monate erteilt, um eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland zu finden. Solange Sie auf der Suche sind, dürfen Sie jede Beschäftigung ausüben. Sobald Sie eine qualifizierte Arbeitsstelle haben, können Sie vor Ort Ihre Aufenthaltserlaubnis zum Studieren in eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten für Fachkräfte beziehungsweise in eine Blaue Karte EU umwandeln lassen. Weitere Informationen zu Ihren Optionen während des Studiums in Deutschland und nach Abschluss erhalten Sie in der Rubrik „Perspektiven nach dem Studium“.  

Mobilitätsmaßnahmen für internationale Studierende  

Sie besitzen ein Visum zu Studienzwecken von einem anderen EU-Mitgliedstaat und möchten einen Teil Ihres Studiums in Deutschland absolvieren? Wenn der Aufenthalt in Deutschland 360 Tage nicht überschreitet, benötigen Sie keinen Aufenthaltstitel für Deutschland. Allerdings muss die aufnehmende Bildungseinrichtung in Deutschland dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der zuständigen Behörde in dem anderen EU-Staat den geplanten Studienaufenthalt in Deutschland mitteilen. Mit der Mitteilung über die Mobilität müssen verschiedene Nachweise vorgelegt werden.