Deutschlands Schulsystem
Sind Ihre Kinder älter als sechs Jahre, müssen sie zur Schule gehen, denn in Deutschland gilt die Schulpflicht. Die große Mehrheit der Schulen in Deutschland wird vom Staat betrieben. Ihre Kinder können diese Schulen daher kostenlos besuchen. Daneben stehen Ihnen private und internationale Schulen offen. Für diese fallen allerdings Gebühren an. Hausunterricht ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, zum Beispiel, wenn die Kinder wegen einer Krankheit die Schule länger nicht besuchen können. Als Eltern bekommen Sie eine Einladung des zuständigen Schulamts mit Informationen zu genauen Terminen und Anmeldeverfahren. Zum Thema Schulpflicht können Sie sich aber auch beim zuständigen Schulministerium informieren.
Verantwortlich für die Schulpolitik sind die einzelnen Bundesländer. Daher suchen Sie am effektivsten auf den Webseiten der Ministerien der Bundesländer nach einer geeigneten Schule für Ihr Kind. Dort haben Sie die Möglichkeit, z. B. nach Regionen, Schulformen und Internationalität zu filtern. Auf den Webseiten der Schulen finden Sie weitere Informationen, z. B. zu den Unterrichtsschwerpunkten, zum Ganztagsunterricht und zur Anmeldung.
Schulsuche
Websites für die Suche nach Schulen nach Bundesland (Land)
Zudem gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Schultypen. Eine grobe Einteilung der Schulen gilt jedoch in ganz Deutschland:
Gut zu wissen
Allerdings wird eine Vergleichbarkeit von Berechtigungen und Diplomen innerhalb Deutschlands ist über die Grenzen der Bundesländer hinweg gewährleistet. Das ist gut zu wissen, wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen und dabei das Bundesland wechseln.
Zudem gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Schultypen. Eine grobe Einteilung der Schulen gilt jedoch in ganz Deutschland:
Grundschule (primary school)
Für Kinder im Alter von 6 Jahren beginnt die Schulzeit in der Regel in der Grundschule. Die Kinder besuchen die Grundschule von der ersten bis zur vierten Klasse. In den Bundesländern Berlin und Brandenburg dauert die Grundschule bis zur sechsten Klasse. Je nach Leistungsstand des Kindes in der Grundschule können die Eltern in Absprache mit den Lehrern entscheiden, welche Schulform ihr Kind ab der fünften (oder siebten) Klasse besuchen soll. Die weiterführenden Schulen sind in der Regel wie folgt unterteilt:
- «Grundschule (primary school): classes 1 to 4/6
- « Gesamtschule’ or “Gemeinschaftsschule” (comprehensive school): classes 5/7-9/10 to 12/13
- « Gymnasium (collège, lycée): classes 5/7 to 12/13
Gesamtschule / Gemeinschaftsschule (école polyvalente)
Dort können die Schüler je nach Leistung und Unterrichtsdauer den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss „ESA“ (Hauptschulabschluss), den zweiten allgemeinbildenden Schulabschluss „MSA“ (Realschulabschluss, Mittlere Reife), die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben. In einigen Bundesländern tragen diese Schulen spezielle Namen wie „Mittelschule“, „Sekundarschule“, „Oberschule“ usw., aber sie funktionieren alle auf ähnliche Weise. In einigen Bundesländern gibt es sogar noch „Hauptschulen“ und „Realschulen“.
Nach dem Erwerb eines der Abschlüsse der Sekundarstufe I kann man entweder weiterhin eine allgemeinbildende Schule besuchen, um beispielsweise das Abitur zu erwerben, oder eine berufliche Ausbildung die rein schulisch oder alternativ sein kann.
Die Vollzeitschulpflicht beträgt 9 bis 10 Jahre (je nach Bundesland) und die Teilzeitschulpflicht beträgt 2 bis 3 Jahre oder bis zum Alter von 18 Jahren. Die Teilzeitschulpflicht ist erfüllt, wenn die Schüler nach dem Besuch einer allgemeinbildenden Schule (Vollzeitschule) z. B. eine Berufsausbildung absolvieren, die den Besuch einer Berufsschule einschließt (duale Ausbildung).
Gymnasium (Oberschule)
Am Ende der zwölften oder dreizehnten Klasse (je nach Bundesland) können Schülerinnen und Schüler, die die Prüfung bestehen, die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhochschulreife (Fachabitur) erwerben. Mit dieser Qualifikation können sie dann an einer Universität oder einer (Fach-)Hochschule studieren. Die Abiturienten können sich aber auch für ein Studium entscheiden. formation beruflich und die Praxis direkt zu entdecken.
Einschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Deutschland
Sind Ihre Kinder bei Ihrer Ankunft in Deutschland bereits im schulpflichtigen Alter? Sicherlich fragen Sie sich, wie Sie die Einschulung Ihrer Kinder angehen sollen? Über die Organisation des Schulbesuchs Ihrer Kinder entscheidet die zuständige Schulbehörde in Absprache mit der „Schulbehörde“. In der Regel haben neu angekommene Kinder, die aufgrund ihrer mangelnden Deutschkenntnisse noch nicht in der Lage sind, dem Unterricht in der Schule kontinuierlich zu folgen, die Möglichkeit, an einem Probeunterricht teilzunehmen. Ziel ist es, dass die Kinder sich so schnell wie möglich integrieren und den regulären Schulunterricht besuchen können.
Woran erkennt man eine gute Schule
Sie können in der Regel frei entscheiden, welche Schule in der Stadt Ihr Kind besuchen wird. Interessieren Sie sich für mehrere Schulen. Eine gute Schule erkennen Sie daran, dass sie neben gutem Unterricht auch Freizeitaktivitäten wie Theateraufführungen, Sport, Musik- und Spracharbeitsgemeinschaften oder Ausflüge anbietet. Die Schule muss auch die Eltern in die schulischen Aktivitäten einbeziehen. Fragen Sie also nicht nur, ob es Platz gibt, sondern informieren Sie sich auch über außerschulische Aktivitäten. Wenn Ihre Kinder die deutsche Sprache noch nicht ganz beherrschen, achten Sie darauf, dass die Schule auch Deutschkurse anbietet. Diese Kurse tragen meist den Titel „Deutsch als Fremdsprache“. Die Lehrerinnen und Lehrer sorgen dafür, dass Ihr Kind alles versteht, was im Unterricht gesagt wird, und dass es keine Angst vor schlechten Noten haben muss.