Deutschland braucht Pflegefachkräfte

Zukunftssicher in der Pflege
Dank guter Lebensverhältnisse in Deutschland erfreut sich ein großer Teil der Bevölkerung bis ins hohe Lebensalter einer guten Gesundheit. Mit steigender Lebenserwartung und Alterung der Gesellschaft bei gleichzeitig immer weniger jungen Menschen, die ins Berufsleben starten, steigt aber auch die Nachfrage nach professioneller Pflege, genauso wie nach grundlegender medizinischer Versorgung. Zwar verfügt Deutschland über ein stabiles Gesundheitssystem, dennoch sind ausgebildete Pflegefachkräfte gefragter und wichtiger denn je. Krankenhäuser, Langzeitpflegeeinrichtungen und sonstige Gesundheitseinrichtungen sind stets auf der Suche nach Pflegekräften mit unterschiedlichen Qualifikationsniveaus, um den steigenden Bedarf in den Gesundheits- und Pflegeberufen zu decken. Und der Bedarf wird in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter steigen. Längst sind internationale Pflegefachkräfte eine wichtige Säule in deutschen Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Damit arbeiten immer mehr multikulturelle Teams in deutschen Gesundheitseinrichtungen.
Möchten Sie Teil des deutschen Gesundheitssystems werden und in multikulturellen Teams an vielen verschiedenen Standorten in Deutschland arbeiten? Dann erfahren Sie hier, wie Sie Ihre zukunftssichere Karriere im Pflegebereich starten!
Aufgaben im Pflegebereich
Als Pflegefachkraft pflegen und betreuen Sie Menschen jeden Alters in jeder Lebensphase. Mittlerweile gilt in Deutschland die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau/-mann“ bzw. „Pflegefachperson“, die Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege umfasst.
Pflegefachpersonen können in folgenden Bereichen arbeiten:
- Stationäre Akutversorgung (z. B. Krankenhaus)
- Stationäre Langzeitversorgung (z. B. Pflegeeinrichtung)
- Ambulante Versorgung (ambulante Pflege bei Privatpersonen zu Hause)
- Medizinische Rehabilitation (ambulant und stationär)
- Palliativversorgung (ambulant und stationär)
Ihre Aufgaben im Pflegebereich umfassen die eigenständige Beobachtung, Beratung, Betreuung und Pflege von Patientinnen und Patienten in einem stationären oder ambulanten Umfeld. Hinzu kommt, je nach Spezialisierung und Qualifikation, die Dokumentation und Evaluation der pflegerischen Maßnahmen sowie Durchführung ärztlicher Anordnungen und Assistenz bei ärztlichen Maßnahmen. Gleichzeitig stehen Sie als Pflegefachpersonal als kompetente Ansprechperson für Angehörige zur Verfügung.
Grundpflegerische Tätigkeiten nehmen in Deutschland einen hohen Anteil im Arbeitsalltag von Pflegefachpersonen ein. Hierfür sind nicht die Angehörigen oder ausschließlich Pflegehilfskräfte zuständig, sondern im großen Umfang auch Pflegefachpersonen. Zu den grundpflegerischen Tätigkeiten zählen Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Förderung von Eigenständigkeit und vorbeugende Maßnahmen (Prophylaxe).
Zahlen zu Pflegefachkräften in Deutschland
1,7 Millionen
Personen sind sozialversicherungspflichtig in der Pflege beschäftigt. 16 % davon haben eine ausländische Staatsangehörigkeit.
Etwa 35.000
Stellen in Pflegeeinrichtungen sind nicht besetzt.
Zugangsvoraussetzungen für internationale Pflegefachkräfte
Pflege gehört in Deutschland zu den reglementierten Berufen. Wer in Deutschland in Pflegeberufen dauerhaft arbeiten möchte, benötigt eine staatliche Zulassung zur Berufsausübung. In der Regel müssen daher folgende formale Anforderungen erfüllt sein, um als Pflegefachkraft in Deutschland arbeiten zu dürfen:
- Anerkannter Abschluss: Ihr Abschluss als Pflegefachkraft, den Sie im Herkunftsland gemacht haben, muss in Deutschland anerkannt werden. Hierfür haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können entweder eine Gleichwertigkeitsprüfung auf der Grundlage Ihrer Ausbildungsdokumente durchführen lassen oder Sie verzichten darauf und absolvieren direkt eine Ausgleichsmaßnahme. Bei der ersten Option prüft die für Sie zuständige Behörde auf der Grundlage ihrer Dokumente, ob Ihre Qualifikation gleichwertig zu deutschen Abschlüssen ist. Als Referenzberuf gilt der deutsche Abschluss „Pflegefachfrau/-mann“ bzw. „Pflegefachperson“. Sollte Ihr Abschluss Unterschiede zur deutschen Ausbildung aufweisen, können Sie eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang absolvieren, um einen gleichwertigen Kenntnisstand darzulegen. Bei der zweiten Option können Sie freiwillig eine Verzichtserklärung für die Prüfung auf Gleichwertigkeit unterzeichnen und erhalten damit direkt die Möglichkeit, eine Ausgleichsmaßnahme zu absolvieren. Dadurch können Sie den Verfahrensablauf verkürzen und die Verwaltungsgebühren reduzieren. Allerdings bleiben Ihre bereits erworbenen Qualifikationen (z. B. Fortbildungen) und Ihre Berufserfahrung dann unberücksichtigt. Hierdurch kann die Kenntnisprüfung oder der Anpassungslehrgang umfangreicher ausfallen, als wenn sie im Rahmen der Gleichwertigkeitsprüfung festgestellt wird. Vor Ihrer Entscheidung haben Sie das Recht auf eine Beratung. Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) kann Sie zum Verzicht auf die Gleichwertigkeitsprüfung kostenfrei beraten. Die Antragstellung für die berufliche Anerkennung erfolgt bei der dafür zuständigen Stelle des Bundeslandes, in dem die Beschäftigung erfolgen soll. Die von dort erteilte deutsche Anerkennung gilt deutschlandweit.
- Ausreichende Deutschkenntnisse: Für die Anerkennung benötigen Sie mind. Kenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).
- Gesundheitliche Eignung: Mit einer Bescheinigung müssen Sie nachweisen, dass Sie körperlich und geistig gesund und damit für den Beruf der Pflegefachkraft geeignet sind. Dies kann ein entsprechender Nachweis aus Ihrem Herkunftsland oder ein in Deutschland ausgestelltes ärztliches Attest sein.
- Persönliche Eignung/Zuverlässigkeit: Um Ihre Vertrauenswürdigkeit zu belegen, benötigen Sie einen Nachweis der Straffreiheit. Je nach Situation müssen Sie diesen durch ein Führungszeugnis bzw. Certificate of Good Standing aus Ihrer Heimat oder durch ein deutsches polizeiliches Führungszeugnis erbringen.
Für die Anerkennung ist nicht die Staatsangehörigkeit entscheidend, sondern wo der Abschluss erworben wurde. Pflegefachkräfte aus EU/EWR-Staaten und der Schweiz erhalten in der Regel eine automatische Anerkennung ihrer ausländischen Qualifikation. Sie finden alle Informationen zu Anerkennung, Prüfung, einem Zuschuss zu den Kosten des Anerkennungsverfahrens, Anpassungslehrgängen und den zuständigen deutschen Behörden auf dem mehrsprachigen Portal Anerkennung in Deutschland oder in unserer Rubrik zur Anerkennung.